Die IWC und das kommerzielle Walfang-Moratorium

Die übermäßige Ausbeutung der Wale und die Notwendigkeit einer weltweiten Regulierung der Walfang-Industrie wurden bereits in den 1920er Jahren erkannt, doch die ersten Maßnahmen zur Bewältigung des intensiven Wettbewerbs zwischen Flotten und Nationen sahen nur begrenzte Beschränkungen vor. 1946 unterzeichneten 15 Walfang-Nationen das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (International Convention on the Regulation of Whaling – ICRW) und einigten sich damit auf ein verbindliches globales Management- und Schutzsystem.

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Unterzeichnung des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs 1946

Die Internationale Walfangkommission (International Whaling Commission – IWC) wurde gegründet, um das ICRW umzusetzen. Jedoch waren die ersten Regulierungen ineffektiv, sodass sich die exzessive Jagd auf Wale fortsetzte.

 

Nachdem der kommerzielle Walfang in den 1960er Jahren seinen Höhepunkt erreicht und Länder mehr als 700.000 Wale getötet hatten, begann die IWC, die am stärksten betroffenen Arten zu schützen und die Fangquoten für andere Arten zu reduzieren. Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and FloraCITES), das 1975 in Kraft trat, folgte dem Beispiel der IWC und verbot den internationalen Handel mit jenen Arten, die die IWC vor dem kommerziellen Walfang geschützt hatte.

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Quelle: Rocha, R.C, Clapham, P.J., Ivashchenko, Y.V. (2015) Emptying the Oceans: A Summary of Industrial Whaling Catches in the 20th Century

1982 stimmten die Vertragsstaaten der 34. Jahrestagung der IWC in Brighton, Großbritannien, mit 25 zu 7 Stimmen dafür, eine Nullquote für den Walfang zu kommerziellen Zwecken festzulegen. Diese Aussetzung bzw. dieses Verbot des kommerziellen Walfangs ist allgemein als das Moratorium bekannt. Es trat 1986 in Kraft und beendete in Verbindung mit den internationalen Handelsverboten durch CITES erfolgreich die Massentötung von Walen.

 

In den letzten vierzig Jahren bekräftigten mehrere Resolutionen die Verpflichtung der IWC gegenüber dem kommerziellen Walfang-Moratorium. Mehrere Versuche, vor allem unter Führung japanischer Vertreter*innen, das Moratorium aufzuheben, wurden abgelehnt.

 

Ungeachtet einer blockierenden Minderheit von Walfang-befürwortenden Ländern, entwickelte die IWC in dieser Zeit ein umfassendes Programm wissenschaftlicher und auf den Artenschutz ausgerichteter Maßnahmen, um die wichtigsten Bedrohungen anzugehen, mit denen Wale und Delfine heute konfrontiert sind − darunter Beifang, Klimawandel, Schiffskollisionen sowie die Verschmutzung der Meere durch Chemikalien, Lärm und Plastik.

Im Jahr 2018 lehnte die IWC den Vorschlag Japans zur Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs ab und verabschiedete stattdessen die Erklärung von Florianópolis (Florianópolis Declaration [IWC Resolution 2018-5]), in der die Bedeutung der Aufrechterhaltung des Moratoriums bekräftigt und festgestellt wurde, dass die Rolle der IWC im 21. Jahrhundert auch die Verantwortung umfasst, „die Erholung der Wal- und Delfin-Populationen auf ihr vorindustrielles Niveau sicherzustellen“. Als Reaktion darauf trat Japan 2019 aus der IWC aus und nahm den kommerziellen Walfang außerhalb der Zuständigkeit und Aufsicht der IWC wieder auf.

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Japans erster kommerzieller Walfang nach Verlassen der IWC 2019

Doch ungeachtet des Austritts aus der IWC übt Japan bis heute erheblichen Einfluss innerhalb der Kommission aus, wie eine Reihe von Resolutionen zur Unterstützung des kommerziellen Walfangs zeigen, die von pro-Walfang eingestellten IWC-Mitgliedsländern vorgeschlagen und unterstützt wurden. Auf der 69. IWC-Konferenz im Jahr 2024 legte der Vertreter von Antigua und Barbuda einen Resolutionsentwurf vor, der auf die Aufhebung des Moratoriums und die Entwicklung der Walfangindustrie abzielte, ungeachtet der fehlenden Unterstützung von kommerziellem Walfang im eigenen Land. Der Entwurf wurde letztlich zurückgezogen − jedoch gelang es den Walfang befürwortenden Ländern erneut, einen Vorschlag zur Ausweisung eines Walschutzgebiets im Südatlantik zu blockieren, der seit 1998 wiederholt von den Regierungen Brasiliens, Argentiniens, Südafrikas und anderer Anrainerstaaten vorgelegt worden war. 2024 verfehlte der Entwurf die benötigte Dreiviertelmehrheit um nur eine einzige Stimme. Die folgenden Mitgliedsstaaten stimmten gegen das Schutzgebiet:

  • Antigua und Barbuda
  • Benin
  • Elfenbeinküste
  • Guinea
  • Kambodscha
  • Laos
  • Marshall Inseln
  • Marokko
  • Nauru
  • Norwegen
  • Palau
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • Togo

Hilf kommerziellen Walfang zu beenden